Leistungen – Hygea Intensivpflege
Plötzlich passiert es…. und wird man zum Pflegefall. Ein geliebter Mensch ist auf intensivmedizinische Pflege angewiesen. Was nun – wie geht es weiter? Der Schock für alle Beteiligten sitzt tief und dennoch gilt es jetzt, viele Fragen zu beantworten, Entscheidungen zu treffen, organisatorische Dinge zu klären.
Bei dieser emotionalen Belastung, kein leichtes Unterfangen ist. Wenn für Sie kein Pflegeheim in Betracht kommt, möchten wir nun, neben den behandelnden Ärzten, Ihre erste Anlaufstelle sein und Sie durch unsere umfassende Beratung unterstützen, vor allem aber auch entlasten und Ihnen die Möglichkeit geben, die Situation zu verarbeiten und anzunehmen. Aber auch Menschen, die von Geburt an mit schweren Erkrankungen leben, müssen ununterbrochen überwacht und medizinisch versorgt werden.
Unsere freundlichen, kompetenten Pflegekräfte versorgen Sie trotz schwerster Erkrankung in Ihrem häuslichen Umfeld.
Wir leisten ambulante Intensivpflege professionell, sicher und nach neuesten Erkenntnissen in der Pflege.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie beratend bei sämtlichen Anträgen gegenüber Kranken- und Pflegekassen und stehen Ihnen auch sonst in allen Fragen der Organisation zur Seite.
Serviceleistungen:
– umfassende Beratung sowie die komplette Abwicklung rund um die Pflege und die medizinische Versorgung
– Hilfe bei der Antragsstellung und ggf. Klärung der Kostenübernahme durch die Kostenträger (Krankenkasse/Pflegekasse/Sozialamt)
– Hilfe bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Rollator, Hausnotruf-System, etc.
– Unterstützung bei der Organisation von mobiler Fußpflege, mobilem Frisör oder Essensdiensten
– enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt/Hausarzt, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
– enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Providern/Hilfsmittellieferanten
Beratung & Kostenplanung
Das Recht auf die außerklinische Intensivpflege wird den Betroffenen durch den Gesetzgeber zugesichert. Die Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege gliedert sich in drei Bereiche:
- Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V, in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören auch solche, die speziell die Pflege beatmeter Kund*innen betreffen.
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle allgemeinen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen umfasst.
- Gegebenenfalls fallen zusätzliche Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XII an (Hilfe zur Pflege und zum Pflegeunterhalt)
Natürlich beraten wir Sie gern in diesem komplexen Thema und stellen gemeinsam eine individuelle Kostenplanung auf. Außerdem begleiten wir Sie, wenn nötig oder gewünscht, zu Behörden und sind bei der Antragstellung von Leistungen behilflich.
Unsere zusätzlichen Leistungen nach § 45 b SGB XI:
Diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeversicherung den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung anerkennt und Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit von mind. der Pflegestufe 1 gewährt werden.
Hier nur einige Beispiele zu unseren Leistungsangeboten:
Tagesstrukturen und Abläufe werden gemeinsam entwickelt und umgesetzt
Ausflüge werden geplant und durchgeführt
Motorische Fähigkeiten werden durch koordinationsfördernde Spiele verstärkt
Bücher oder Tageszeitungen werden vorgelesen
Spaziergänge werden ausgeführt
Musik oder ein Hörbuch angehört
Basale Stimulation
Eine weitere detailliertere Beschreibung unserer Dienstleistungen
Absprache und Organisation mit der entlassenden Klinik im Sinne des Entlassungsmanagements,
Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse,
Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten und Sanitätshäusern, sowie das Verordnungsmanagement werden von uns auf Wunsch gewährleistet
Beschaffung der Gerätetechnik – wir organisieren, das gesamte Beatmungsequipment und kümmern uns um die Geräteeinweisung und Instandhaltung
Organisation von Hausbesuchen der Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie
Übernahme der Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen
Therapeutische Begleitung von belastenden Situationen und Beratung
Übernahme der täglichen Kontrolle und Bedienung des Beatmungsgerätes
Absaugen, Inhalation und Trachealkanülen-Management
Künstliche Ernährung, Versorgung von PEG-, PEJ- ZVK, und Port
Injektionen und Infusionen, Medikamentengabe und -überwachung
Überwachung der Vitalparameter und Krankenbeobachtung
Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität